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Verpflichtung zur Ausstellung einer Vorauszahlungs- bzw Anzahlungsrechnung

WirtschaftsrechtJudikaturRdW 2008/211RdW 2008, 264 Heft 4 v. 21.4.2008

UStG § 11 Abs 1

Die sich aus § 11 Abs 1 UStG für den liefernden Unternehmer ergebende (Neben-)Verpflichtung zur Ausstellung einer Rechnung hat zivilrechtlichen Charakter; sie ist also vor den ordentlichen Gerichten durchzusetzen.

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