Gewährt ein KollV sowohl bei AG- als auch bei AN-Kündigung Anspruch auf bezahlte Freizeit zur Postensuche, so stehen bei einer im Interesse des AG liegenden längerwährenden Befristung des Dienstverhältnisses (hier: 26 Monate) Postensuchtage innerhalb der fiktiven Kündigungsfrist wie bei AG-Kündigung zu. OGH 28. 11. 2007, 9 ObA 148/07s.