RL 2008/8/EG des Rates vom 12. 2. 2008 zur Änderung der RL 2006/112/EG (über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem) bezüglich des Ortes der Dienstleistung. Diese Änderung soll ab 1. 1. 2010 dazu führen, dass Dienstleistungen an Steuerpflichtige grundsätzlich am Sitz des Empfängers erbracht werden. Sind Dienstleistungserbringer und Dienstleistungsempfänger in verschiedenen Mitgliedstaaten ansässig, wird häufiger als bisher der Mechanismus der umgekehrten Steuerschuldnerschaft Anwendung finden. ABl L 44 vom 20. 2. 2008 S 11 ff.