Sowohl die Verwaltungsbehörden der Mitgliedstaaten als auch Unternehmen haben erhebliche Probleme mit den Durchführungsbestimmungen, die in der RL 79/1072/EWG betreffend Erstattung der Mehrwertsteuer an nicht im Inland ansässige Steuerpflichtige festgelegt sind. Mit der nunmehr veröffentlichten RL 2008/9/EG des Rates vom 12. 2. 2008 soll deshalb die Frist geändert werden, innerhalb deren die Entscheidungen über die Erstattungsanträge den Unternehmen mitzuteilen sind. Außerdem soll das Verfahren vereinfacht und durch den Einsatz fortschrittlicher Technologien modernisiert werden (vgl zB elektronischer Erstattungsantrag).