In RdW 2007/774 wurde ein Urteil des deutschen Bundesfinanzhofs vom 11. 7. 20061) zur steuerlichen Behandlung von Doppeloptionen an Gesellschaftsanteilen2) erläutert und seine Auswirkungen auf das österreichische Ertragsteuerrecht dargestellt. Der Urteilssachverhalt und das Ergebnis sind korrekt dargestellt, doch soll der weit verbreiteten Meinung entgegengetreten werden, dass die Vereinbarung einer Doppeloption an Gesellschaftsanteilen automatisch zu einem Übergang wirtschaftlichen Eigentums (und somit auf der Verkäuferseite zur Realisation eines Veräußerungsgewinnes, auf der Käuferseite zu einem Anschaffungsvorgang) führt und die Voraussetzungen dafür präzisieren3).