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Die Doppeloption als steuerliches Gestaltungsinstrument im M&A-Geschäft

SteuerrechtUniv.-Doz. Dr. Friedrich Fraberger, LL.M., StBRdW 2008/123RdW 2008, 170 Heft 2 v. 25.2.2008

In RdW 2007/774 wurde ein Urteil des deutschen Bundesfinanzhofs vom 11. 7. 20061)1)Vgl BFH 11. 7. 2006, BStBl II 2007, 296 ff. Vorher bereits zu einem ähnlichen Sachverhalt BFH 27. 1. 1977, BStBl II 1977, 754 ff. zur steuerlichen Behandlung von Doppeloptionen an Gesellschaftsanteilen2)2)Als „Doppeloption“ im nachfolgenden Sinne sollen grundsätzlich inhaltsgleiche Put-Optionen des prospektiven Verkäufers und Call-Optionen des prospektiven Käufers hinsichtlich eines Gesellschaftsanteiles verstanden werden. Dadurch gehen Verkäufer und Käufer eine sehr enge Bindung ein („wirtschaftliche Umarmung“), welche aus der Sicht des von einer wirtschaftlichen Betrachtungsweise beherrschten Bilanzsteuerrechts kritisch gewürdigt werden soll. erläutert und seine Auswirkungen auf das österreichische Ertragsteuerrecht dargestellt. Der Urteilssachverhalt und das Ergebnis sind korrekt dargestellt, doch soll der weit verbreiteten Meinung entgegengetreten werden, dass die Vereinbarung einer Doppeloption an Gesellschaftsanteilen automatisch zu einem Übergang wirtschaftlichen Eigentums (und somit auf der Verkäuferseite zur Realisation eines Veräußerungsgewinnes, auf der Käuferseite zu einem Anschaffungsvorgang) führt und die Voraussetzungen dafür präzisieren3)3)Vgl dazu auch in extenso Fraberger, Steuerlich relevante Klauseln im und rund um den Kaufvertrag, in Polster-Grüll/Zöchling/Kranebitter (Hrsg), Handbuch Mergers & Acquisitions (Wien 2007) 303 (314 ff)..

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