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BMF: Klarstellung zur Aufschub-Option nach § 124b Z 134 EStG

SteuerrechtRdW 2008/124RdW 2008, 174 Heft 2 v. 25.2.2008

Es bestehen keine Bedenken, einen Antrag, der in der Steuererklärung des Jahres, in dem Rechungslegungspflicht eingetreten ist, nicht gestellt wurde, bis zur Rechtskraft des Bescheides dieses Jahres nachzuholen.

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