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Mitunternehmerschaft und UGB: Unternehmerrisiko ohne Beteiligung an stillen Reserven und Firmenwert?

SteuerrechtMag. Sebastian BergmannRdW 2008/122RdW 2008, 168 Heft 2 v. 25.2.2008

VwGH und hL verlangen für die Annahme von Unternehmerrisiko zwingend eine Beteiligung an stillen Reserven und Firmenwert bei unfreiwilligem Ausscheiden und Auflösung der Gesellschaft. Spätestens seit dem UGB dürfte jedoch dieses starre Anknüpfen an stillen Reserven und Firmenwert überholt sein.

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