Mit 1. 1. 2008 ist das neue Betriebliche Mitarbeiter- und Selbstständigenvorsorgegesetz - BMSVG - in Kraft getreten. Mit der dadurch vorgenommenen Änderung des Betrieblichen Mitarbeitervorsorgegesetzes (BMVG alt) werden - wie unselbstständig Beschäftigte - auch freie Dienstnehmer sowie die Versicherten nach dem GSVG verpflichtend sowie Selbstständige durch ein Opting-in-Modell in das System der „Abfertigung neu“ einbezogen. Der Geltungsbereich des BMSVG (neu) wird mit 1. 1. 2008 auch Vorstandsmitglieder von Aktiengesellschaften sowie Sparkassen erfassen. Der nachstehende Beitrag erläutert vor allem jene - nach Auffassung der Verfasser vom Gesetzgeber nicht klar geregelten - Fragen, die sich aus der für die Einbeziehung von bestehenden Vorstandsdienstverhältnissen durch das BMSVG gewählten Stichtagsregelung ergeben.