Aufgrund der unterschiedlichen Mitbestimmungsmodelle innerhalb der EU1)zogen sich die Verhandlungen über eine einheitliche europäische Mitbestimmungslösung jahrzehntelang2). Ein bedeutender mitbestimmungsrechtlicher Kompromiss wurde erstmals in Gestalt der Richtlinie über die Beteiligung der Arbeitnehmer in der Europäischen Aktiengesellschaft3) („SE-RL“) gefunden. Im Anschluss daran wurde im Jahr 2005 die Fusionsrichtlinie4) erlassen, deren mitbestimmungsrechtlicher Teil (Art 16 der Fusions-RL) - mit einigen für die Praxis bedeutsamen Abweichungen - weitgehend auf die in der SE-RL vorgegebene Verhandlungs- und Auffanglösung verweist. Der österreichische Gesetzgeber hat zwischenzeitig Art 16 der Fusions-RL im neuen VIII. Teil des ArbVG (§§ 258 ff) umgesetzt5). Der folgende Beitrag befasst sich mit den seit 15. 12. 2007 in Kraft befindlichen, mitbestimmungsrechtlichen Neuerungen.