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Vorerhebungen als Grund für Ausschluss eines Bieters

WirtschaftsrechtJudikatur VergabrechtRdW 2008/112RdW 2008, 149 Heft 2 v. 25.2.2008

BVergG 2006: § 68 Abs 1 Z 1, 4 und 5; § 129 Abs 1 Z 1

Die Einleitung staatsanwaltlicher Vorerhebungen kann zwar keinen Ausschlussgrund gem § 68 Abs 1 Z 1 BVergG 2006, aber nach Z 5 leg cit abgeben, wenn Umstände vorliegen, die zwar noch nicht zu einer rechtskräftigen Verurteilung geführt haben, jedoch vom Auftraggeber mit einem hohen Grade der Wahrscheinlichkeit festgestellt wurden.

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