BVergG 2006: § 68 Abs 1 Z 1, 4 und 5; § 129 Abs 1 Z 1
Die Einleitung staatsanwaltlicher Vorerhebungen kann zwar keinen Ausschlussgrund gem § 68 Abs 1 Z 1 BVergG 2006, aber nach Z 5 leg cit abgeben, wenn Umstände vorliegen, die zwar noch nicht zu einer rechtskräftigen Verurteilung geführt haben, jedoch vom Auftraggeber mit einem hohen Grade der Wahrscheinlichkeit festgestellt wurden.