B-VG Art 140 Abs 1
WTBG § 2
Die antragstellende Gesellschaft, die zur Ausübung des Berufs „Selbstständiger Buchhalter“ befugt ist, ist nicht legitimiert, jene Vorschrift (hier: § 2 WTBG idF BGBl I 2005/120), die ihre Berufsberechtigung erst konstituiert (wenn auch ihrer Meinung nach in unzureichender Weise), als solche im Wege eines Individualantrags anzufechten.