vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Ausgleichstaxe nach dem BEinstG für 2008

Info aktuellArbeits- & SteuerrechtRdW 2008/18RdW 2008, 58 Heft 1b v. 23.1.2008

Die Höhe der gem § 9 Abs 2 BEinstG zu entrichtenden Ausgleichstaxe beträgt für das Kalenderjahr 2008 für jede Person, die zu beschäftigen wäre, monatlich 213 €. BGBl II 2008/1.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!