Mit Verordnung der Bundesregierung wurde der Aufwandersatz von gesetzlichen Interessenvertretungen und kollektivvertragsfähigen freiwilligen Berufsvereinigungen in Arbeitsrechtssachen ab 1. 1. 2008 für das Verfahren erster Instanz mit 210 € bzw 370 € und für das Berufungsverfahren mit 370 € festgesetzt. BGBl II 2007/365.