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Aufwandersatzverordnung - Pauschalierter Aufwandersatz im ASG-Verfahren

Info aktuellArbeits- & SteuerrechtRdW 2008/19RdW 2008, 58 Heft 1b v. 23.1.2008

Mit Verordnung der Bundesregierung wurde der Aufwandersatz von gesetzlichen Interessenvertretungen und kollektivvertragsfähigen freiwilligen Berufsvereinigungen in Arbeitsrechtssachen ab 1. 1. 2008 für das Verfahren erster Instanz mit 210 € bzw 370 € und für das Berufungsverfahren mit 370 € festgesetzt. BGBl II 2007/365.

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