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Rechtzeitiger Ausspruch der Entlassung einer schwangeren AN

Info aktuellArbeits- & SteuerrechtRdW 2008/17RdW 2008, 58 Heft 1b v. 23.1.2008

Wird einem AG die gerichtliche Zustimmung zur Entlassung einer schwangeren Arbeitnehmerin erteilt, muss er die Entlassung auch unverzüglich nach Eintritt der Rechtskraft der gerichtlichen Entscheidung aussprechen, widrigenfalls er sein Entlassungsrecht verliert. Ein Ausspruch 5 Wochen nach Rechtskraft des Urteils ist jedenfalls verspätet. OGH 22. 10. 2007, 9 ObA 102/06z.

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