Mit Fragestellungen zur verbotenen Einlagenrückgewähr sind die rechtsberatenden Berufe häufig konfrontiert. So möchte ich dem Jubilar, dessen Interesse neben dem Kernzivilrecht stets auch dem Wirtschaftsrecht gilt, eine Arbeit über dieses Thema widmen und dabei eine Verbindung von Zivil- und Gesellschaftsrecht versuchen. Sie ist als kleines Dankeschön für die fachliche Förderung und persönliche Unterstützung, die er mir stets zugewendet hat, gedacht.