Es ist allseits bekannt, dass der Jubilar neben seinen vielen anderen Forschungsschwerpunkten das Sachenrecht und das Bankvertragsrecht intensiv bearbeitet. Es lag daher nahe, einen Beitrag für seine Festgabe zu wählen, der sich mit einem für die Kreditwirtschaft besonders brisanten sachenrechtlichen Phänomen beschäftigt, nämlich dem Superädifikat. Ich darf damit dem Jubilar, dem ich mich fachlich und menschlich zutiefst verbunden fühle, zu seinem runden Geburtstag von Herzen alles erdenklich Gute wünschen.