In ständiger OGH-Rsp zur Invaliditätspension gem § 255 Abs 1 und 2 ASVG hat sich die Praxis etabliert, Versicherte mit handwerklichen Lehrberufen auf bestimmte Verkaufs- und Beratungsberufe, insb in Baumärkten, zu verweisen. Den Autorinnen liegt ein berufskundliches Sachverständigen-Gutachten zu diesem praktisch äußerst wichtigen Thema vor, das die Vorgaben dieser Rsp auf tatsächlicher Ebene erheblich in Zweifel zieht. Der vorliegende Beitrag soll diese Expertise einer breiteren Fachöffentlichkeit zugänglich machen und ihre möglichen Folgen bei der rechtlichen Beurteilung aufzeigen.