Verweigert oder vereitelt der Arbeitslose die Aufnahme eines Beschäftigungsverhältnisses, so zieht dies den temporären Verlust des Anspruches auf Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe nach sich. In berücksichtigungswürdigen Fällen ist dieser Verlust jedoch ganz oder teilweise nachzusehen (Nachsichterteilung). Eine aktuelle VwGH-Entscheidung enthält grundsätzliche Ausführungen über die Bedeutung dieser - in der Praxis häufig zu Problemen führenden - Bestimmung; das Erkenntnis wirft allerdings seinerseits wieder neue Fragen auf.