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Senkung des Basiszinssatzes mit 12. 11. 2008

Info aktuellArbeits- und SteuerrechtRdW 2008/645RdW 2008, 694 Heft 11 v. 17.11.2008

Der Basiszinssatz wurde ab dem 12. 11. 2008 von 3,13 % auf 2,63 % gesenkt; daraus ergeben sich zB der Zinssatz für Anspruchszinsen (§ 205 BAO) und für Aussetzungszinsen (§ 212a BAO) mit jeweils 4,63 %, für Stundungszinsen (§ 212 BAO) mit 7,13 % und für Forderungen aus Dienstverhältnissen (§ 49a ASGG) mit 10,63 %.

Der Referenzzinssatz beträgt ab dem 12. 11. 2008 4 %.

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