vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Erhöhung des Abfindungsgrenzbetrages ab 2009

Info aktuellArbeits- und SteuerrechtRdW 2008/644RdW 2008, 694 Heft 11 v. 17.11.2008

Ab 1. 1. 2009 beträgt der Abfindungsgrenzbetrag (Barwert des Leistungsanspruchs) gem § 1 Abs 2a PKG für die Abfindung der von einer Pensionskasse auszuzahlenden Pensionen 10.500 EUR (bisher: 10.200 EUR). (Homepage der Finanzmarktaufsicht 6. 10. 2008)

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!