Hat ein Wanderarbeitnehmer einen Pensionsvorschuss nach den Bestimmungen des AlVG für den Zeitraum bis zur Entscheidung über seinen Antrag auf Berufsunfähigkeitspension beantragt, darf sein Anspruch auf den Pensionsvorschuss nicht davon abhängig gemacht werden, dass er seinen Wohnort in Österreich beibehält; ein solches Wohnorterfordernis würde dem Recht auf AN-Freizügigkeit iSd Art 39 EG widersprechen. EuGH 11. 9. 2008, C-228/07 , Petersen.