Wie der OGH kürzlich im Zusammenhang mit einer Haftungsfrage wieder betont hat, muss ein Steuerberater nicht von sich aus Nachforschungen über tatsächliche Umstände im Betrieb seines Klienten anstellen, die bei der Steuererklärung steuermindernd berücksichtigt werden könnten; solche Umstände muss der Klient bekannt geben. Hat der Klient daher dem Steuerberater die Übersiedlung ins Ausland angekündigt, muss der Steuerberater mangels Indizien nicht von sich aus prüfen und mit dem Klienten erörtern, ob dieser nicht doch einen steuerrechtlichen Wohnsitz (Zweitwohnsitz) im Inland beibehält und damit weiterhin eine unbeschränkte Steuerpflicht besteht. OGH 20. 6. 2008, 1 Ob 266/07k.