Obwohl die Aufwertungszahl und die veränderlichen Werte für 2009 bereits im BGBl kundgemacht worden sind (siehe BGBl II 2008/289), soll die Aufwertungszahl nunmehr von 1,026 auf 1,025 korrigiert werden. Die wichtigsten veränderlichen Werte für das Jahr 2009 werden daher voraussichtlich betragen: