Bei der Frage, ob Aufwendungen eines Arbeitnehmers für Bewirtung und Werbegeschenke beruflich veranlasst sind, ist eine variable, vom erfolgsabhängige Entlohnung ein gewichtiges Indiz. Doch auch bei Nichtvorliegen einer derartigen Entlohnungsform verlieren Aufwendungen nicht ohne Weiteres ihren beruflichen Charakter, weil sich der Erwerbsbezug auch aus anderen Umständen ergeben kann1).