Bislang waren im Rahmen des Verlustabzuges berücksichtigungsfähige Verluste zeitlich unbegrenzt vortragsfähig. Das KMU-Förderungsgesetz 2006 hat eine neue Qualität des Verlustvortrages geschaffen: Verluste eines Einnahmen-Ausgaben-Rechners sind nur mehr zeitlich befristet, nämlich drei Jahre vortragsfähig. Treffen im Verlustvortrag zeitlich unbefristet verwertbare und zeitlich befristet verwertbare Verluste zusammen, stellt sich die Frage der Rangordnung der Verlustverwertung.