vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Keine Gesellschaftsteuer bei „Zuzug“ aus BRD - Schlussanträge des Generalanwalts

Judikatur SteuerrechtRdW 2007/462RdW 2007, 452 Heft 7 v. 19.7.2007

KVG: § 2 Z 5 Kapitalansammlungs-RL: Art 4 Abs 1 Buchst g

Auch wenn Deutschland die Gesellschaftsteuer abgeschafft hat, ist die Verlegung des Ortes der tatsächlichen Geschäftsleitung einer GmbH von Deutschland nach Österreich nicht der österreichischen Gesellschaftsteuer zu unterwerfen.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!