KommstG: § 6
Ein Kommanditist einer KG kann zur Zahlung der Kommunalsteuer der KG unmittelbar und ohne betragliche Beschränkung als Gesamtschuldner herangezogen werden, ohne dass er seine handelsrechtliche Haftungsbeschränkung einwenden kann.
KommstG: § 6
Ein Kommanditist einer KG kann zur Zahlung der Kommunalsteuer der KG unmittelbar und ohne betragliche Beschränkung als Gesamtschuldner herangezogen werden, ohne dass er seine handelsrechtliche Haftungsbeschränkung einwenden kann.