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Schenkungssteuer in derzeitiger Gestaltung verfassungswidrig

Judikatur SteuerrechtRdW 2007/461RdW 2007, 451 Heft 7 v. 19.7.2007

ErbStG § 1 Abs 1 Z 2

Die Verwendung des historischen dreifachen Einheitswertes als Bemessungsgrundlage für die Schenkungssteuer für Grundbesitz ist verfassungswidrig, weil die pauschale Vervielfachung von historischen Einheitswerten nicht geeignet ist, die Wertentwicklung von Grundstücken angemessen abzubilden.

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