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Umsätze eines Versicherungsmaklerbüros

Judikatur StEuerrechtRdW 2007/460RdW 2007, 451 Heft 7 v. 19.7.2007

UStG § 6 Abs 1 Z 13

Erbringt ein Versicherungsmaklerbüro neben einer Versicherungsleistung (Abschluss einer Kfz-Haftpflichtversicherung) Leistungen, die in der Durchführung der An-, Ab- und Ummeldung von Kraftfahrzeugen und der Überbringung der Kfz-Kennzeichen bestehen, so sind die Umsätze aus der An- und Abmeldung von Kraftfahrzeugen keine unecht befreiten Umsätze gemäß § 6 Abs 1 Z 13 UStG, sondern mit 20 % zu versteuern.

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