MRG § 12a Abs 3
Die Mietzinsanhebung nach § 12a Abs 3 MRG setzt einen Machtwechsel in rechtlicher und wirtschaftlicher Hinsicht voraus. Die Verschmelzung der Mieter-GmbH mit einer anderen GmbH kann kein Mietzinsanhebungsrecht auslösen, wenn übertragende und übernehmende Gesellschaft denselben Alleingesellschafter haben.