vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Einverleibungen und Vormerkungen im Grundbuch nach Konkurseröffnung

JudikaturSachenrecht u. GrundbuchRdW 2007/412RdW 2007, 408 Heft 7 v. 19.7.2007

GBG §§ 25, 29, 55, 56

KO idF vor 1. 7. 2010 § 2 Abs 1, § 13

Nach § 2 Abs 1 KO idF IRÄG 1997 treten die Rechtswirkungen der Konkurseröffnung mit Beginn des Tages ein, der der öffentlichen Bekanntmachung des Inhalts des Konkursediktes folgt. Die in § 13 KO angeordneten Grundbuchssperre ist nur eine der Rechtswirkungen der Konkurseröffnung und daher durch die Grundnorm des § 2 KO bestimmt. Der in § 13 KO genannte Zeitpunkt „vor der Konkurseröffnung“ ist daher mit dem in § 2 Abs 1 KO genannten Zeitpunkt gleichzusetzen.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!