Die sofortige Absetzbarkeit als Werbungskosten ist auch ohne Bauherreneigenschaft gegeben.
Neun Personen, darunter der Modellinitiator, kauften im Jahr 2001 ein Grundstück. Auf diesem wurde in der Folge ein Gebäude mit 29 Wohnungen errichtet. Es wurde von der Gemeinschaft der Miteigentümer vermietet.