Nach einer „Reisekosten-Novelle 2007“ wird das Tagesgeld neu geregelt, nach dem der VfGH die bisherige Regelung als verfassungswidrig aufgehoben hat. Die Neuregelung deckt sich allerdings mit der bisherigen Regelung; neu ist bloß der Ort der Regelung: Der als verfassungswidrig aufgehobene Teil des § 26 Z 4 wird unter die Steuerbefreiungen in § 3 EStG transferiert.
§ 26 Z 4 EStG unterschied bisher: