Zahlungen, die der pauschalierte Landwirt für den Verzicht auf Wegerechte erhält, sind im Rahmen der Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft zu erfassen.
Zahlungen, die der pauschalierte Landwirt für den Verzicht auf Wegerechte erhält, sind im Rahmen der Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft zu erfassen.