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Belgien - Neue Meldepflicht für Arbeitnehmerentsendung und selbstständige Tätigkeit

Info AktuellArbeits- & SteuerrechtRdW 2007/355RdW 2007, 322 Heft 6 v. 15.6.2007

Seit 1. 4. 2007 müssen Arbeitnehmer, Selbstständige und Praktikanten, die vorübergehend oder teilweise in Belgien arbeiten und nicht der belgischen Sozialversicherung unterworfen sind, der Behörde im Voraus gemeldet werden („Limosa-Meldung“). Die Limosa-Meldung kann über das Internet auf www.limosa.be vorgenommen werden. Nach der Meldung erfolgt sofort eine Empfangsbescheinigung, die dem belgischen Auftraggeber vorgelegt werden muss, bevor die Arbeiten begonnen werden.

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