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Betriebsverlegung in Niedriglohnland - Generalanwalt zur Zulässigkeit von Gewerkschaftsmaßnahmen

Info AktuellArbeits- & SteuerrechtRdW 2007/356RdW 2007, 322 Heft 6 v. 15.6.2007

In diesem Vorabentscheidungsverfahren geht es va um die Vereinbarkeit von Niederlassungsfreiheit und freiem Dienstleistungsverkehr mit dem Schutz der Grundrechte bzw mit den Ziele der Sozialpolitik der Gemeinschaft: Ein finnisches Unternehmen im Fährverkehr zwischen Helsinki und Tallinn wollte seine Niederlassung nach Estland verlegen, um sich das niedrigere Lohnniveau zunutze zu machen. Die finnische Gewerkschaft, die von einem internationalen Gewerkschaftsverband unterstützt wurde, versuchte dies zu verhindern, und drohte mit Streiks und Boykott, sollte die Gesellschaft verlagert werden, ohne ihr derzeitiges Lohnniveau beizubehalten. Der internationale Gewerkschaftsverband verfasste ein Rundschreiben an alle angeschlossenen Gewerkschaften, mit dem finnischen Schifffahrtsunternehmen keine Verhandlungen über einen Tarifvertrag bzw den Beitritt zu bestehenden Tarifverträgen aufzunehmen.

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