Seit 1. 4. 2007 müssen Arbeitnehmer, Selbstständige und Praktikanten, die vorübergehend oder teilweise in Belgien arbeiten und nicht der belgischen Sozialversicherung unterworfen sind, der Behörde im Voraus gemeldet werden („Limosa-Meldung“). Die Limosa-Meldung kann über das Internet auf www.limosa.be vorgenommen werden. Nach der Meldung erfolgt sofort eine Empfangsbescheinigung, die dem belgischen Auftraggeber vorgelegt werden muss, bevor die Arbeiten begonnen werden.