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Amtshaftung wegen falscher Begutachtung nach § 57a KFG - kein Ersatz reiner Vermögensschäden

Info AktuellWirtschaftsrechtRdW 2007/351RdW 2007, 321 Heft 6 v. 15.6.2007

Die Begutachtung von Kraftfahrzeugen nach § 57a KFG durch beliehene Unternehmen ist als hoheitliche Tätigkeit in Vollziehung der Gesetze anzusehen, die Amtshaftungsansprüche gegen die Republik Österreich auslösen kann.

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