Das BMWA hat nunmehr den Entwurf eines Hausbetreuungsgesetzes samt Änderung der Gewerbeordnung zur Begutachtung ausgesandt. Nach den Erläuterungen zu diesem Gesetzesentwurf wird damit die Rund-um-die-Uhr-Betreuung daheim aus der Illegalität herausgeholt. Ebenso wenig wie das Pflege-Übergangsgesetz BGBl I 2006/164, mit dem zunächst auf die im Nationalratswahlkampf 2006 losgetretene Debatte um einen „Pflegenotstand“ reagiert worden ist, enthält der vorliegende Entwurf abgabenrechtliche oder beitragsrechtliche Bestimmungen.