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„Aufleben“ der Grunderwerbssteuer durch Wegfall der Erbschaftssteuer?

SteuerrechtMag. Christian Heinrich BergerRdW 2007/274RdW 2007, 248 Heft 4 v. 15.4.2007

Nach Auffassung des BMF unterliegen nach Wegfall der ErbSt (und in weiterer Folge vermutlich auch der SchSt) unentgeltliche Erwerbe von Grundstücken in Zukunft der GrESt. Aus dem Gesetzestext lässt sich diese Ansicht allerdings nicht zweifelsfrei ableiten. Auch die Gesetzessystematik bestätigt nicht die Auffassung des BMF.

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