Nach Auffassung des BMF unterliegen nach Wegfall der ErbSt (und in weiterer Folge vermutlich auch der SchSt) unentgeltliche Erwerbe von Grundstücken in Zukunft der GrESt. Aus dem Gesetzestext lässt sich diese Ansicht allerdings nicht zweifelsfrei ableiten. Auch die Gesetzessystematik bestätigt nicht die Auffassung des BMF.