Der VwGH hat geklärt, unter welchen Voraussetzungen die Arbeitnehmerfreizügigkeit nach Art 28 des EWR-Abkommens bewirkt, dass bei Grenzgängern das Liechtensteiner „Wochengeld“ steuerfrei bleibt.
Der VwGH hat geklärt, unter welchen Voraussetzungen die Arbeitnehmerfreizügigkeit nach Art 28 des EWR-Abkommens bewirkt, dass bei Grenzgängern das Liechtensteiner „Wochengeld“ steuerfrei bleibt.