Im benachbarten Ausland sind Fahrten eines Dienstnehmers zwischen dem (Zweit-)Wohnsitz und der Arbeitsstelle mit dem Pendlerpauschale abgegolten.
Im benachbarten Ausland sind Fahrten eines Dienstnehmers zwischen dem (Zweit-)Wohnsitz und der Arbeitsstelle mit dem Pendlerpauschale abgegolten.