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Güterbeförderungsgewerbe - Verfallsbestimmung des KollV gilt auch für Reisekosten

ArbeitsrechtJudikatur EntgeltanspruchRdW 2007/261RdW 2007, 232 Heft 4 v. 15.4.2007

KollV-Güterbeförderungsgewerbe: Art XII Z 1

1. Im KollV für die Arbeiter im Güterbeförderungsgewerbe Österreichs gelten die Verfallsbestimmungen für „Ansprüche des Dienstnehmers“, dh für sämtliche Entgeltansprüche (Lohn, Überstunden usw), also auch für die Tages- und Nächtigungsgelder („Diäten“).

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