Der Kl hatte die Betreiberin eines Internetforums auf Unterlassung der Verbreitung von zwei Beiträgen in Anspruch genommen, durch die sich der Kl in seiner Ehre verletzt sah und die von Dritten jeweils unter einem Pseudonym („Nickname“) in das Forum eingestellt worden waren. Der Autor eines der Beiträge ist den Parteien bekannt.