AktG §§ 4, 203, 205, 208, 209 Abs 1, § 210 Abs 3, § 212 Abs 1, § 213 Abs 1
Jedenfalls für das Abwicklungsstadium nach dem dritten Gläubigeraufruf steht der Abwicklungszwecknichtstets einer Firmenänderung der in sich in Liquidation befindlichen Aktiengesellschaft entgegen.