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Keine Anrechnung einzelner Monate einer Schulausbildung als Ersatzzeiten

Info aktuellArbeits- & SteuerrechtRdW 2007/146RdW 2007, 132 Heft 3 v. 15.3.2007

Auch die Erweiterung der Berücksichtigung von Schul- und Studienzeiten durch das Budgetbegleitgesetz 2003 hat nichts daran geändert, dass einzelne Monate einer Schulausbildung nicht als Ersatzzeiten in der Pensionsversicherung angerechnet werden können; nur der Besuch eines vollen Schuljahres kann eine Ersatzzeit nach § 227 Abs 1 Z 1 ASVG begründen. OGH 5. 12. 2006, 10 ObS 179/06f

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