Aufgrund möglicher Verzögerungen bei der Erteilung von UID-Nummern in den neuen EU-Mitgliedstaaten Bulgarien und Rumänien kann gemäß der Information des BMF vom 21. 2. 2007, BMF-010219/0060-VI/4/2007, für innergemeinschaftliche Lieferungen nach dem 1. 1. 2007 und vor dem 1. 7. 2007 die Regelung in Rz 3981 UStR anlässlich der EU-Erweiterung zum 1. 5. 2004 analog in Anspruch genommen werden. Demnach wird die fehlende Aufzeichnung der UID-Nummer nicht beanstandet, wenn