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Kein AUVA-Zuschuss für im Privathaushalt Beschäftigte

Info aktuellArbeits- & SteuerrechtRdW 2007/81RdW 2007, 66 Heft 2 v. 15.2.2007

Für einen in einem Privathaushalt beschäftigten Dienstnehmer gebührt seinem Dienstgeber kein AUVA-Zuschuss nach Entgeltfortzahlung, treffen doch auf einen Privathaushalt die Eigenschaften eines Unternehmens nicht zu. OGH 24. 10. 2006, 10 ObS 170/06g.

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