ErbStG § 15a Abs 5
Eine von der Erbserklärung abweichende Aufteilung der zum Nachlass zählenden Gesellschaftsanteile zwischen den Erbbeteiligten mittels Erbübereinkommens stellt keine Übertragung dieser Gesellschaftsanteile innerhalb der 5-jährigen Behaltefrist dar, die zum Entfall der Steuerbegünstigung für Unternehmensübertragungen bzw einer Nacherhebung der Steuer führen würde.