Die Stiftungsbegünstigungen werden vielfach als „bescheiden“ bezeichnet, weil der Begünstigte auch solche Zuwendungen versteuern muss, die aus der vom Stifter gewidmeten Substanz stammen. Dieser „Mausefalleeffekt“ erweist sich allerdings als Papiertiger: Die Nachteile sind in der Praxis zu vernachlässigen.